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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Verträge mit Unternehmen 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner.

 2.Unternehmer im Sinn der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder geschäftsfähige Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.  

Kaufmann im Sinne der Geschäftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es sei denn, daß dieses Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 

3.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  

§ 2 Vertragsschluß

1.Unsere Angebote sind freibleibend. Sie geben Zirkamengen an, da erst bei Lieferung das genaue Maß feststellbar ist. Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 2.Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.       Die Annahme wird schriftlich erklärt.

 3.Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 4.Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer

 Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet. 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1.Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 2.Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Erhaltungs- und Wartungsarbeiten notwendig sind, hat der Unternehmer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 

3.Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des Dritten oder eines sonstigen Schädigers ist uns unverzüglich ausreichend bekanntzugeben. Einen Besitzwechsel oder Ortswechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen.  

4.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffn. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 5.Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse des Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der Veräußerung sind uns sofort bekanntzugeben. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.  

6.Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderem, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.  

§ 4 Vergütung

1.Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich ab Lager München, netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Verpackungskosten unfrei und unversichert.

 Bei Sonderanfertigungen, die abweichend vom Sortiment vereinbart werden, sind 50 % des Nettopreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach der Vereinbarung zu entrichten.  

Dem Unternehmer entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.  

Der Unternehmer kann den Kaufpreis nur in Absprache mit uns per Vorkasse, Nachnahme, Überweisung, Kreditkarte oder Scheck bezahlen.

2.Der Unternehmer verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. 

Die Zahlung ist dann erfolgt, wenn wir über den Betrag in voller Höhe ohne Einschränkung verfügen können. 

Nach Ablauf der Frist kommt der Unternehmer in Zahlungsverzug.  

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.  

3.Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.  

Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

1.Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. 

2.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 § 6 Gewährleistung

1.Beim Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Leder ist ein Naturprodukt, bei dem Haut- und Narbenschäden nicht auszuschließen sind.  

Bei Produkten im Wert unter € 150,00 kann der Unternehmer zur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache € 150 steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 

Bei Bearbeitung und/oder Verarbeitung der Ware durch uns entsprechend vertraglicher Vereinbarung leisten wir Gewähr durch Nachbesserung nach unserer Wahl. 

2.Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 3.Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.  

4.Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei der Rücksendung durch den Unternehmer ist, um Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu verwenden.

 Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.  

5.Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Ware oder Werk. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

 6.Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. 

7.Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht.

 § 7 Ansichtssendung

Der Besteller einer Ansichtssendung haftet für die mängelfreie und kostenfreie Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung der Sendung durch den Verkäufer an ihn. Er hat entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform wie bei der Sendung an ihn zu verwenden.

 Die Haftung für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung erstreckt sich im Normalfall auf den Verkaufspreis der Ware zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die mit der Versendung im Zusammenhang stehenden Kosten des Verkäufers. 

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.  

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1.Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.  

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

 2.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung.

 3.Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der Ware.  

§ 9 Schlußbestimmungen

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 2.Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.             WILLI KIRSCH München 4/2002

 

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