| Allgemeine Geschäftsbedingungenfür
Verträge mit Unternehmen
§ 1
Allgemeines - Geltungsbereich
1.Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner.
2.Unternehmer
im Sinn der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder geschäftsfähige Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
Kaufmann im
Sinne der Geschäftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es
sei denn, daß dieses Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
3.Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2
Vertragsschluß
1.Unsere
Angebote sind freibleibend. Sie geben Zirkamengen an, da erst bei
Lieferung das genaue Maß feststellbar ist. Änderungen in Form, Farbe und
/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.Mit der
Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen.
Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird
schriftlich erklärt.
3.Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung
dar. Sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4.Der
Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer
Der
Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.
§ 3
Eigentumsvorbehalt
1.Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
2.Der
Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Erhaltungs- und Wartungsarbeiten notwendig sind, hat der Unternehmer
diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.Der
Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des Dritten
oder eines sonstigen Schädigers ist uns unverzüglich ausreichend
bekanntzugeben. Einen Besitzwechsel oder Ortswechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen.
4.Wir sind
berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers einer
Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffn. 2 und 3
dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5.Der
Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse
des Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der Veräußerung sind uns
sofort bekanntzugeben. Nach der Abtretung bleibt der Unternehmer zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
6.Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe
gilt, wenn die Ware mit
anderem, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1.Der
angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich ab Lager München,
netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beim
Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der
Verpackungskosten unfrei und unversichert.
Bei
Sonderanfertigungen, die abweichend vom Sortiment vereinbart werden,
sind 50 % des Nettopreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
sofort nach der Vereinbarung zu entrichten.
Dem
Unternehmer entstehen bei Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der
Unternehmer kann den Kaufpreis nur in Absprache mit uns per Vorkasse,
Nachnahme, Überweisung, Kreditkarte oder Scheck bezahlen.
2.Der
Unternehmer verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt
der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen.
Die Zahlung
ist dann erfolgt, wenn wir über den Betrag in voller Höhe ohne
Einschränkung verfügen können.
Nach Ablauf
der Frist kommt der Unternehmer in Zahlungsverzug.
Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir
uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
3.Der
Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt
wurden.
Der
Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5
Gefahrübergang
1.Beim
Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den
Käufer über.
2.Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§
6 Gewährleistung
1.Beim Kauf
durch einen Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Leder ist ein
Naturprodukt, bei dem Haut- und Narbenschäden nicht auszuschließen sind.
Bei Produkten
im Wert unter € 150,00 kann der Unternehmer zur Ersatzlieferung
verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache € 150 steht uns binnen
angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen
gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung
wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch
Ersatzlieferung.
Bei
Bearbeitung und/oder Verarbeitung der Ware durch uns entsprechend
vertraglicher Vereinbarung leisten wir Gewähr durch Nachbesserung nach
unserer Wahl.
2.Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3.Unternehmer
müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4.Wählt der
Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei der Rücksendung durch
den Unternehmer ist, um Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche
Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu verwenden.
Wählt der
Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so
verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Sache.
5.Für
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung bzw.
Abnahme der Ware oder Werk. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer den
Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
6.Ist der
Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung.
7.Garantien im
Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht.
§
7 Ansichtssendung
Der Besteller
einer Ansichtssendung haftet für die mängelfreie und kostenfreie
Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung der Sendung durch den Verkäufer
an ihn. Er hat entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform wie
bei der Sendung an ihn zu verwenden.
Die Haftung
für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung erstreckt sich im Normalfall
auf den Verkaufspreis der Ware zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
sowie die mit der Versendung im Zusammenhang stehenden Kosten des
Verkäufers.
Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 8
Haftungsbeschränkungen
1.Bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den
nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2.Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Unternehmers aus Produkthaftung.
3.Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels
verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der Ware.
§ 9
Schlußbestimmungen
1.Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
2.Ist der
Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3.Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahekommt. WILLI KIRSCH
München 4/2002
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